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Alle Dienste Ihrer Website dokumentieren

Schriften, Videos, Statistik, Spam-Schutz: Viele Websites nutzen mehr fremde Dienste, als ihre Betreiber wissen. Eine Liste schafft Überblick, für die Datenschutzerklärung und nach jedem Update.

Kurz gesagt
  • Die Liste nennt je Dienst Anbieter, Land, Zweck, woher er eingebunden ist und wann er lädt.
  • Sie ist die technische Grundlage für Datenschutzerklärung und Verzeichnis, nicht der Rechtstext selbst.
  • Nach Updates neu prüfen: Neue Plugins bringen oft neue Dienste mit.

Die Datenschutzerklärung nennt unter anderem die Empfänger der Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) und ob Daten in ein Land außerhalb der EU gehen (lit. f). Das gelingt nur, wenn Sie wissen, welche Dienste Ihre Website überhaupt einbindet. Dieselben Angaben sind die Grundlage für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).

Was in die Liste gehört

AngabeBeispiel
DienstOpenStreetMap-Karten
Anbieter und LandOpenStreetMap Foundation, Großbritannien
ZweckAnfahrtskarte
Eingebunden durchKarten-Element im Page-Builder
Lädtsofort, nach Klick oder nach Einwilligung
Auf welchen Seitennur Kontakt
BedingungenLink zu Vertrag oder Nutzungsbedingungen

So finden Sie alle Dienste

  1. Messen. Unser kostenloser Check nennt zu jedem fremden Server den Dienst, den Anbieter und das Land, zuerst auf 5 Seiten und, wenn dort nichts auffällt, auf weiteren. Was erst Skripte nachladen, sehen Sie im Netzwerk-Tab (F12); auf Anfrage prüfen wir es mit echtem Browser.
  2. Nachsehen. Gehen Sie die installierten Erweiterungen oder Plugins durch und notieren Sie, welche Inhalte von außen holen: Karten, Videos, Bewertungen, Chat, Terminbuchung, Newsletter.
  3. Mitdenken. Auch Dienste, die nicht im Browser laufen, bekommen Daten: der Hoster, der Mailversand, der Newsletter-Dienst. Sie gehören ebenfalls auf die Liste.

Die Liste aktuell halten

Ein Plugin-Update, ein neues Video, ein Chat-Fenster: Jede Änderung kann einen Dienst hinzufügen. Prüfen Sie nach Updates erneut und vergleichen Sie mit Ihrer Liste. Kommt ein Dienst dazu oder fällt einer weg, passen Sie die Datenschutzerklärung an.

Was die Liste nicht ist

Die Liste ist eine technische Bestandsaufnahme. Den Text der Datenschutzerklärung schreibt ein Generator, Ihr Anwalt oder Ihr Datenschutzbeauftragter; die Liste liefert ihnen die Fakten. Zu jeder Bereinigung bekommen Sie von uns eine solche Liste.

Quellen: Art. 13 Abs. 1 lit. e und f und Art. 30 DSGVO. Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber erklärt Technik und ist keine Rechtsberatung, siehe Grenzen unserer Leistung.

Welche Dienste lädt Ihre Website?

Unser kostenloser Check liest zuerst 5 Seiten Ihrer Website und, wenn dort nichts auffällt, weitere.

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Fragen zum Thema

Häufige Fragen

Muss jeder Dienst in die Datenschutzerklärung?

Welche Angaben in die Datenschutzerklärung gehören, klärt Ihr Anwalt oder Datenschutzbeauftragter. Die Liste sorgt dafür, dass dabei kein Dienst vergessen wird.

Gehört auch der Hoster auf die Liste?

Auf die technische Liste ja: Er speichert die Website und meist auch die Zugriffsprotokolle. Wie er in der Datenschutzerklärung erscheint, klärt die rechtliche Seite.

Wie oft sollte ich die Liste prüfen?

Nach jedem größeren Update und jeder neuen Erweiterung, sonst in festen Abständen. Auf Wunsch prüfen wir regelmäßig nach.

Wie steht Ihre Website da?

Geben Sie Ihre Adresse ein. Der Check zeigt in unter einer Minute, was Ihre Website ohne Einwilligung lädt.

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Lieber anrufen: 0176 103 183 56