Die Datenschutzerklärung nennt unter anderem die Empfänger der Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) und ob Daten in ein Land außerhalb der EU gehen (lit. f). Das gelingt nur, wenn Sie wissen, welche Dienste Ihre Website überhaupt einbindet. Dieselben Angaben sind die Grundlage für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).
Was in die Liste gehört
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Dienst | OpenStreetMap-Karten |
| Anbieter und Land | OpenStreetMap Foundation, Großbritannien |
| Zweck | Anfahrtskarte |
| Eingebunden durch | Karten-Element im Page-Builder |
| Lädt | sofort, nach Klick oder nach Einwilligung |
| Auf welchen Seiten | nur Kontakt |
| Bedingungen | Link zu Vertrag oder Nutzungsbedingungen |
So finden Sie alle Dienste
- Messen. Unser kostenloser Check nennt zu jedem fremden Server den Dienst, den Anbieter und das Land, zuerst auf 5 Seiten und, wenn dort nichts auffällt, auf weiteren. Was erst Skripte nachladen, sehen Sie im Netzwerk-Tab (F12); auf Anfrage prüfen wir es mit echtem Browser.
- Nachsehen. Gehen Sie die installierten Erweiterungen oder Plugins durch und notieren Sie, welche Inhalte von außen holen: Karten, Videos, Bewertungen, Chat, Terminbuchung, Newsletter.
- Mitdenken. Auch Dienste, die nicht im Browser laufen, bekommen Daten: der Hoster, der Mailversand, der Newsletter-Dienst. Sie gehören ebenfalls auf die Liste.
Die Liste aktuell halten
Ein Plugin-Update, ein neues Video, ein Chat-Fenster: Jede Änderung kann einen Dienst hinzufügen. Prüfen Sie nach Updates erneut und vergleichen Sie mit Ihrer Liste. Kommt ein Dienst dazu oder fällt einer weg, passen Sie die Datenschutzerklärung an.
Was die Liste nicht ist
Die Liste ist eine technische Bestandsaufnahme. Den Text der Datenschutzerklärung schreibt ein Generator, Ihr Anwalt oder Ihr Datenschutzbeauftragter; die Liste liefert ihnen die Fakten. Zu jeder Bereinigung bekommen Sie von uns eine solche Liste.